04. Juni 2020 Thema: Fraktion Von Christian Hader
Sehr geehrter Herr Pentz,
wir bitten Sie folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung des nach § 51a HGO am 23.06.2020 tagenden Haupt- und Finanzauschusses zu setzten:
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt einer kompetenten Rechtsvertretung einen Prüfauftrag zu erteilen. Gegenstand der Prüfung soll die Untersuchung aller im Zusammenhang mit der „vorübergehenden“ Nutzung, der Fläche des ehemaligen Schäferhundevereins am Wald stehenden Vorgänge auf eventuelle dolose Handlungen zum Nachteil der Gemeinde Groß-Zimmern sein.
Sollten sich aus dieser Untersuchung privatrechtliche, öffentlich-rechtliche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen ergeben, sind dem Gemeindevorstand geeignete Vorschläge zur weiteren Verfolgung zu unterbreiten. Die Ergebnisse der Prüfung sind der Gemeindevertretung vorzulegen.
Sachverhalt:
Nach der Beantwortung unserer Anfragen vom 23.04.2020 bzw. Nachfragen vom 27.05.02020 steht fest, dass auf dem Grundstück irreversible Eingriffe erfolgten und es verdichten sich die Befürchtungen, dass die dortigen Maßnahmen nicht rechtmäßig waren. Da hierbei diverse Rechtsfragen zu klären sind, gehen wir davon aus, dass bevor entschieden werden kann, welche Schritte die Gemeinde in diesem Zusammenhang einleiten muss, eine rechtliche Überprüfung durch einen Rechtsanwalt/Fachanwalt notwendig ist. Hierbei gilt es nach Auffassung der SPD-Fraktion insbesondere folgende Fragen zu betrachten:
Nach Informationen der FFW ist von der Entfernung eines Baumes, auf Grund des Sturmtiefes „Sabine“ die Rede.
Des Weiteren sollten nach unserem Dafürhalten auch folgende Punkte überprüft werden: