23. April 2020 Thema: Fraktion Von Christian Hader
Erdarbeiten und Baumfällungen in der Waldstraße (Waldschleife ehemaliger Übungsplatz des Schäferhundevereins Am Wald)
Sehr geehrter Pentz,
leider müssen wir Sie bitten, den Gemeindevorstand nachdrücklich und mit V erweis auf § 50 Abs. 2 HGO an die Beantwortung unserer bereits am 23.04.2020 gestellten Anfrage zu erinnern.
Sachverhalt:
Unter Datum vom 23.04.2020 hatten wir hinsichtlich der Arbeiten in der sog. Waldschleife um Beantwortung folgender Fragen gebeten.
Eine Antwort liegt bis zum heutigen Tage nicht vor, obwohl der Bürgermeister in der Telko des Ältestenrats mitgeteilt hat, dass Anfragen auch außerhalb der Sitzungen beantwortet werden.
Es besteht inzwischen die berechtigte Befürchtung, dass auf dem Grundstück nicht rechtmäßige Maßnahmen und irreversible Eingriffe erfolgten. Gerade deshalb ist die Beantwortung der Fragen – die auch bereits intensiv in der Groß-Zimmerner Öffentlichkeit diskutiert werden – dringend erforderlich. Nicht nur das Vertrauen in die Verwaltung ist gefährdet, sondern zunehmend drängt sich die Frage auf, ob nicht der Bürgermeister verpflichtet wäre von Amts wegen einzuschreiten, um Schaden von der Gemeinde abzuwehren. Eine Prüfung dieses Sachverhaltes behalten wir uns ebenso wie weitere Konsequenzen nach § 50 Abs. 2 HGO (Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses) vor.
Wir gehen davon aus, dass die Fragen nunmehr kurzfristig beantworten werden und bedauern, dass ein so nachdrücklicher Hinweis auf die banale Tatsache des grundsätzlichen Auskunftsanspruchs der Gemeindevertreter gegen den Gemeindevorstand, nötig ist. Ein sachangemessener und gedeihlicher Umgang miteinander wird dadurch nicht gefördert.